Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I und dem nachfolgenden Solarpaket II weitreichende Regelungen auf den Weg gebracht, die das Ziel verfolgen, die Energiewende in Deutschland spürbar zu beschleunigen. Beide Gesetespakete enthalten zahlreiche Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Bürgerenergiegesetz sowie im Baugesetzbuch. Für Hausbesitzer, Mieter und Gewerbetreibende ergeben sich daraus neue Handlungsspielräume und finanzielle Vorteile. In diesem Beitrag fassen wir alle relevanten Änderungen zusammen, die ab 2026 gelten werden.
Was ist das Solarpaket?

Unter dem Begriff Solarpaket fasst die Bundespolitik mehrere Gesetzespakete zusammen, die ausschließlich der Förderung und Beschleunigung der Photovoltaik in Deutschland dienen. Das Solarpaket I wurde im Mai 2024 verabschiedet und trat zeitnah in Kraft. Es beinhaltet primär finanzielle Erleichterungen für Anlagenbetreiber. Das Solarpaket II baut darauf auf und zielt insbesondere auf die weiteren administrativen Hürden ab, die den Ausbau bisher gebremst haben. Beide Pakete sind eng mit dem erklärten Ziel der Bundesregierung verknüpft, bis 2030 eine installierte Photovoltaikleistung von 215 Gigawatt zu erreichen. Dieser ambitionierte Zielpfad erfordert eine jährliche Neuinstallation von rund 22 Gigawatt, weshalb regulatorische Hemmnisse systematisch abgebaut werden müssen.
Solarpaket I (Kostenersparnis)
Das Solarpaket I bringt für Betreiber von Photovoltaikanlagen spürbare finanzielle Entlastungen. Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Abschaffung der Einkommensteuer auf den selbst verbrauchten Solarstrom. Zuvor mussten Privatpersonen den Eigenverbrauch von Solarstrom als Einnahmen versteuern, was insbesondere bei größeren Anlagen zu unerwarteten Steuerbelastungen führte. Diese Regelung gilt nun dauerhaft für Anlagen bis 30 Kilowatt峰值leistung und betrifft sowohl Aufdach- als auch Balkonkraftwerke. Zudem wurde die Bagatellgrenze für die Gewerbesteuer angehoben, sodass kleinere Anlagenbetreiber keine steuerlichen Nachteile mehr befürchten müssen.
Eine weitere wichtige Änderung im Solarpaket I betrifft die Netzentgelte. Für Photovoltaikanlagen bis zu 30 Kilowatt峰值leistung werden die Netzentgelte für den selbst erzeugten und vor Ort verbrauchten Strom vollständig entfallen. Das bedeutet konkret: Jede Kilowattstunde, die Sie selbst produzieren und verbrauchen, senkt Ihre Stromrechnung ohne versteckte Abgaben. Wer überlegt, eine kleinere Anlage zu installieren, für die sich ein großes Komplettset eignet, kann auf Produkte wie das Solakon 900W Komplettset zurückgreifen, das sich ideal für die denkmalgerechte oder montagetechnisch einfache Integration eignet.
In unserer Beratung haben wir festgestellt: Die meisten Verwirrung gibt es bei der Steuer. Seit 2025 sind Balkonkraftwerke bis 2kW komplett steuerfrei — keine Gewerbeanmeldung, keine Umsatzsteuer, keine Einkommensteuer.
Solarpaket II (800W Grenze)
Das Solarpaket II widmet sich unter anderem derurtherentwicklung der Regelungen für Balkonkraftwerke. Die bekannte 800-Watt-Grenze bleibt dabei als vereinfachte Schwelle bestehen, jedoch werden die Begleitregelungen deutlich präzisiert und zum Teil entschärft. So entfällt die Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister für Steckersolargeräte bis 800 Watt, sofern diese ausschließlich zum Eigenverbrauch betrieben werden. Die Anmeldung beim Netzbetreiber bleibt jedoch weiterhin erforderlich, wird aber durch ein vereinheitlichtes Online-Formular deutlich vereinfacht.
Zudem klärt das Solarpaket II die bislang umstrittene Frage nach der erlaubten Modulleistung. Es wird ausdrücklich geregelt, dass die 800-Watt-Grenze sich auf den Wechselrichter bezieht, nicht auf die Modulleistung. Das bedeutet: Wenn Sie Module mit einer höheren Spitzenleistung installieren, der Wechselrichter jedoch auf 800 Watt begrenzt ist, handelt es sich weiterhin um ein vereinfachtes Balkonkraftwerk. Hochwertige Module wie der LONGi Hi-MO 6 410W können somit problemlos eingesetzt werden, da die tatsächliche Einspeisung durch den Wechselrichter reguliert wird.
Was ändert sich für Besitzer?
Für bestehende Anlagenbetreiber bringt die Kombination aus Solarpaket I und II überwiegend Verbesserungen. Wer bereits eine Photovoltaikanlage betreibt, profitiert von der steuerlichen Befreiung des Eigenverbrauchs rückwirkend für offene Veranlagungszeiträume. Das bedeutet, dass Steuerbescheide, die bereits unter der alten Rechtslage ergingen, korrigiert werden können. Für Anlagen, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden, entfällt die Einkommensteuer auf den Eigenverbrauch ab dem Veranlagungszeitraum 2024.
Auch bei der Einspeisevergütung gibt es Veränderungen. Die Degressionsmechanismen wurden angepasst, um planungssichere Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Vergütungssätze für kleine Aufdachanlagen bleiben stabil, und die Möglichkeit, zwischen fester Vergütung und direkter Vermarktung zu wählen, wurde erweitert. Besitzer von Balkonkraftwerken können künftig wählen, ob sie eine reduzierte Einspeisevergütung in Anspruch nehmen oder gänzlich auf eine Vergütung verzichten, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Anmeldung vereinfacht
Ein zentraler Kritikpunkt am bisherigen System war der bürokratische Aufwand bei der Anmeldung von Photovoltaikanlagen. Das Solarpaket II adressiert dieses Problem direkt. Die Bundesnetzagentur hat ein zentrales, bundesweit einheitliches Portal eingerichtet, über das sowohl die Anmeldung beim Netzbetreiber als auch die Registrierung im Marktstammdatenregister in einem einzigen Schritt erledigt werden kann. Für Balkonkraftwerke bis 800 Watt ist dieser Prozess auf wenige Minuten reduziert.
Auf kommunaler Ebene wurden die Hürden ebenfalls gesenkt. Photovoltaikanlagen auf Dächern gelten in vielen Fällen nun als privilegiertes Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches. Das bedeutet, dass Bauanträge beschleunigt bearbeitet werden müssen und in bestimmten Konstellationen gar nicht mehr erforderlich sind. Ausnahmen gelten nur noch für Denkmalschutzgebiete und spezielle Satzungen der Gemeinden. Diese Entbürokratisierung ist ein wesentlicher Baustein, um die Zielvorgaben bis 2030 erreichbar zu machen.
Beantragen Sie die KfW-Förderung (Kredit 270) VOR der Installation. Nachträgliche Anträge werden oft abgelehnt. Die Förderung umfasst zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse von bis zu 30 %.
Auswirkung auf Amortisation
Die finanziellen Verbesserungen durch beide Solarpakete wirken sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen aus. Durch den Wegfall der Einkommensteuer auf den Eigenverbrauch und die Befreiung von Netzentgeln steigt die jährliche Ersparnis eines typischen Einfamilienhauses mit einer 10-Kilowatt-Anlage um schätzungsweise 300 bis 500 Euro. Bei einer durchschnittlichen Anlagedauer von 20 Jahren summiert sich dieser Vorteil auf einen fünfstelligen Betrag.
Die Amortisationszeit verkürzt sich dadurch je nach Anlagengröße und Eigenverbrauchsquote um etwa ein bis zwei Jahre. Für Balkonkraftwerke verbessert sich die Amortisation ebenfalls, wenn auch in absoluten Zahlen geringer. Ein typisches 800-Watt-System amortisiert sich unter den neuen Rahmenbedingungen in der Regel innerhalb von vier bis sechs Jahren. Die Kombination aus gesenkten Anlagenkosten, höherer Eigenverbrauchsrendite und vereinfachtem Betrieb macht Photovoltaik auch 2026 zu einer der attraktivsten Kapitalanlagen für Privatpersonen.
Fazit
Die Solarpakete I und II stellen einen measlesentlichen Wendepunkt in der deutschen Solarförderung dar. Die Kombination aus steuerlichen Erleichterungen, dem Abbau administrativer Hürden und klaren Regelungen für Balkonkraftwerke schafft endlich die Rechtssicherheit, die der Markt seit Jahren gefordert hat. Für Hausbesitzer und Mieter bedeutet dies: Der Einstieg in die Eigenstromproduktion wurde nie so einfach und wirtschaftlich wie jetzt. Wer bislang gezögert hat, findet unter den neuen Rahmenbedingungen optimale Bedingungen vor. Die Bundesregierung hat mit diesen Paketen ein klares Signal gesetzt, dass die Energiewende nicht nur politisch gewollt, sondern auch praktisch umsetzbar sein soll.
Häufige Fragen zur PV-Förderung 2026
Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Das Solarpaket I ist bereits seit Juli 2024 aktiv. Das Solarpaket II mit erweiterten Förderungen und Steuererleichterungen trat Anfang 2025 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen für 2026 betreffen die Erhöhung der Einspeisevergütung und die Vereinfachung der Steuerbefreiung.
Was ändert sich für bestehende Balkonkraftwerke?
Bestehende Anlagen profitieren automatisch von der Steuerbefreiung. Die Meldepflicht wurde rückwirkend vereinfacht. Wer seine Anlage vor Juli 2024 installiert hat, sollte die Anmeldung dennoch nachholen, um die Einspeisevergütung zu erhalten.
Bekomme ich als Mieter eine Förderung?
Ja, die KfW-Förderung (Kredit 270) steht Mietern und Eigentümern gleichermaßen zu. Zusätzlich gibt es regionale Zuschüsse von Bundesland bis Kommune. Die Steuerfreiheit für Balkonkraftwerke unter 2 kW gilt unabhängig vom Wohnstatus.
