Balkonkraftwerk 4000 Watt erlaubt? Alle Regeln 2026

📅22.09.2026 14 MIN REDAKTION
KI generiert: Balkonkraftwerk mit 4.000 Watt Modulleistung – vier Solarmodule im 2×2-Raster, Gesetzesbuch mit Paragrafen-Symbol und Haken-Schild für die Regeln nach EEG, Brutal-Design in Beige, Orange und Schwarz
* Affiliate-Hinweis: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links (Amazon-Partner-ID: solarstrom0f-21). Kennzeichnung gemäß § 18 Abs. 2 MStV. · KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und von der Redaktion geprüft.

4.000 Watt Modulleistung auf dem Balkon sind nicht verboten, aber ab 2.000 Wp installierter Modulleistung verliert die Anlage den Status „Steckersolargerät“ nach § 8 Abs. 5a EEG und wird rechtlich zur regulären PV-Anlage. Das heißt: Anmeldung beim Netzbetreiber, Anschluss durch eine Elektrofachkraft und der Verlust der Steckersolar-Privilegien. Die Einspeisung bleibt trotzdem auf 800 VA begrenzt. Dieser Ratgeber erklärt, was bei 4.000 Watt erlaubt ist, was es kostet und für wen sich das lohnt.

Video: Die wichtigsten Fakten in unter einer Minute

Wichtige Fakten

4.000 Wp
Module erlaubt
nicht verboten, aber keine Steckersolargeräte mehr
2.000 Wp
EEG-Grenze
ab Überschreitung gilt die Anlage als reguläre PV-Anlage
800 VA
Einspeisegrenze
gilt unabhängig von der Modulleistung weiter
7,8 ct/kWh
Einspeisevergütung
möglich, aber nur auf die tatsächlich eingespeisten kWh
Das Wichtigste in Kürze
  • 4.000 Wp am Balkon sind legal, aber ab 2.000 Wp überschritten gilt die Anlage als reguläre PV-Anlage (§ 8 Abs. 5a EEG).
  • Anmeldung: MaStR plus Netzbetreiber (Formular F 1.2), Anschluss und Inbetriebnahme durch Elektrofachkraft.
  • Die 800-VA-Einspeisegrenze bleibt: Ein 4.000-Wp-Set mit 800-VA-Wechselrichter speist trotzdem nur 800 VA ein.
  • Kosten: 4.000-Wp-Systeme liegen bei 1.250–2.400 € (Stand September 2026), Elektro-Installation zusätzlich rund 1.000 €.

Ist ein Balkonkraftwerk mit 4.000 Watt erlaubt?

Ja, der Betrieb von 4.000 Watt Modulleistung ist erlaubt, allerdings nicht mehr als Steckersolargerät über die haushaltsübliche Steckdose. Die entscheidende Grenze steht in § 8 Abs. 5a EEG: Ein Steckersolargerät darf maximal 2.000 Watt Modulleistung (Wp) haben und seinen Wechselrichter auf 800 VA begrenzen. Beide Bedingungen sind voneinander unabhängig. Ein 4.000-Wp-Set mit auf 800 VA geregeltem Wechselrichter überschreitet trotzdem die Modulgrenze und ist damit rechtlich eine reguläre Photovoltaik-Anlage (PC-WELT, 21.07.2026; ADAC 2026).

Ein verbreiteter Irrtum lautet: „4.000 Watt sind legal, solange der Wechselrichter auf 800 W begrenzt ist.“ Diese Aussage findet sich auch in Händlerblogs wie Green Solar, sie ist unvollständig: Sie ignoriert die 2.000-Wp-Modulgrenze des EEG. Die 800-VA-Begrenzung regelt nur, wie viel Leistung ins Netz fließt, nicht den Status der Anlage.

Balkendiagramm der drei Leistungsklassen für Balkonkraftwerke: Bis 960 Wp mit Schuko-Stecker und vollen Steckersolar-Privilegien, 960 bis 2.000 Wp mit Wieland-Steckvorrichtung, darüber wie bei einem 4.000-Wp-Set reguläre PV-Anlage mit Elektrofachkraft-Pflicht und Netzbetreiber-Anmeldung. Die Einspeisegrenze von 800 VA gilt in allen Klassen.
Drei Leistungsklassen: Ab 2.000 Wp überschritten gilt die Anlage als reguläre PV-Anlage (Quelle: PC-WELT, ADAC, VDE-AR-N 4105:2026-03)

Die zwei Grenzen im Detail: 2.000 Wp und 800 VA

Die 2.000-Wp-Grenze betrifft die installierte Modulleistung auf dem Dach bzw. Balkon. Die 800-VA-Grenze betrifft die Wechselrichter-Ausgangsleistung, also das, was tatsächlich ins Hausnetz eingespeist wird. Bei klassischen Balkonkraftwerken mit 800 W Wechselrichter und bis zu 2.000 Wp Modulen (Stichwort Overpaneling) bleibt man innerhalb beider Grenzen, wie wir in unserem Artikel zum 2000-Watt-Balkonkraftwerk erklären. Bei 4.000 Wp kippt der Status: gleicher Wechselrichter, andere Rechtslage.

Was ändert sich bei über 2.000 Wp konkret?

Vier Punkte unterscheiden eine 4.000-Wp-Anlage vom Steckersolargerät:

  • Anmeldung: Zusätzlich zur MaStR-Registrierung (über das Marktstammdatenregister) ist die Anlage beim Netzbetreiber anzumelden. Seit VDE-AR-N 4105:2026-03 (gültig ab 27.02.2026) kann das Formular F 1.2 für Anlagen bis 800 VA vom Anschlussnutzer selbst ausgefüllt werden, ohne Elektriker-Signatur.
  • Installation: Anschluss und Inbetriebnahme müssen durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Der Selbstanschluss über die Steckdose ist nicht mehr zulässig.
  • Messkonzept: Ein alter Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre muss gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden, wenn kein anderes passendes Messkonzept vorliegt. Details dazu: Balkonkraftwerk und Stromzähler.
  • Privilegien entfallen: Die EEG-Steckersolar-Vergünstigungen greifen nicht mehr, darunter die Duldung des Netzbetreibers, die vereinfachte Anmeldung und der Rechtsanspruch gegen Vermieter und WEG.

Unterhalb von 7 kW Anlagenleistung ist normalerweise kein intelligentes Messsystem (iMSys) allein wegen der Anlagengröße Pflicht, das hält die neue Klasse administrativ schlank (Solago, c’t).

Bestandsanlagen: Keine Anpassungspflicht

Wer sein bestehendes Balkonkraftwerk unverändert weiter betreibt, muss wegen VDE-AR-N 4105:2026-03 nichts ändern. Die Norm gilt für Neuanlagen und Änderungen, nicht für den Weiterbetrieb (Solakon via Solago). Wer jedoch von 2.000 auf 4.000 Wp erweitert, gilt mit dem Umbau als Neuanlage in der neuen Klasse.

Anmeldung Schritt für Schritt: MaStR, Netzbetreiber, Formular F 1.2

Die Anmeldung einer 4.000-Wp-Anlage läuft in zwei Kanälen: Marktstammdatenregister und Netzbetreiber. Wer bereits ein Balkonkraftwerk mit Speicher betreibt, kennt den Ablauf teilweise aus unserem Guide zum Anmelden von Speicher-Anlagen.

  1. MaStR-Eintragung: Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister (marktstammdatenregister.de) mit allen technischen Daten, nach Inbetriebnahme innerhalb eines Monats.
  2. Netzbetreiber-Anmeldung: Übermittlung des vereinfachten Anschlussformulars F 1.2 nach VDE-AR-N 4105:2026-03. Für Anlagen bis 800 VA darf der Anschlussnutzer dieses selbst ausfüllen und einreichen, ohne Elektriker-Signatur.
  3. Fachkraft-Installation: Der physische Anschluss und die Inbetriebnahme erfolgen durch eine Elektrofachkraft, die die Einhaltung der Norm bestätigt.
  4. Zählerklärung: Klärung des Messkonzepts mit dem Netzbetreiber, Wechsel auf Zweirichtungszähler falls nötig.

Wichtig: Ohne diese Anmeldung riskiert man rechtliche Konsequenzen, denn bei einer Anlage über 2.000 Wp greifen die vereinfachten Duldungsregeln für Steckersolargeräte nicht mehr. Was bei fehlender Anmeldung droht, haben wir in Balkonkraftwerk nicht angemeldet: Strafen und Nachmeldung aufbereitet.

Gilt die Duldung des rückwärtslaufenden Zählers weiter?

Nein. Die Duldung des rückwärts laufenden Ferraris-Zählers ist ein Steckersolar-Privileg, das an den Status nach § 8 Abs. 5a EEG geknüpft ist. Bei einer 4.000-Wp-Anlage entfällt sie. Stattdessen braucht die Anlage ein sauberes Messkonzept, in der Regel einen Zweirichtungszähler, der bezogenen und eingespeisten Strom getrennt erfasst. Der Zählertausch ist beim Netzbetreiber zu beantragen und kostet je nach Netzbetreiber einen Wechselkostenbeitrag; einige Netzbetreiber tauschen kostenlos.

Einspeisevergütung bei 4.000 Wp: Wie viel bringt sie wirklich?

Erst mit dem Wegfall des Steckersolar-Status wird eine Einspeisevergütung möglich, denn die Anlage kann nun beim Netzbetreiber angemeldet und der Vergütung zugeordnet werden. Die c’t rechnet dafür mit 7,8 ct/kWh, aber nur auf die tatsächlich eingespeiste Leistung: Einspeisung minus laufender Eigenverbrauch. Läuft im Haushalt parallel ein 200-W-Gerät, speist ein 800-VA-System maximal 600 W ein.

Die realistische Erwartungshaltung für ein Bestands-Balkonkraftwerk, das per Formular nachgemeldet wird, ist laut c’t (Video vom 03.05.2026) überschaubar: bestenfalls wenige hundert kWh und unter 50 € pro Jahr. Der Grund ist die 800-VA-Deckelung: Mehr Modulleistung erzeugt vor allem mehr Eigenverbrauch und mehr Speicherladung, aber kaum mehr vergütete Überschüsse. Für die Details zur Vergütungsregelung ab 2027 siehe unseren Artikel zur Einspeisevergütung 2027.

Vergütung hochrechnen: ein konkretes Beispiel

Die Rechnung fällt klein aus. Laut c’t speist ein nachgemeldetes Bestands-Balkonkraftwerk bestenfalls wenige hundert kWh im Jahr ein. Bei 300 kWh und 7,8 ct/kWh sind das 23,40 € im Jahr; selbst bei optimistischen 600 kWh blieben es 46,80 €. Die Einspeisevergütung ist damit ein netter Nebeneffekt des Anlagenstatus, aber kein wirtschaftliches Argument für 4.000 Wp. Der Wert der zusätzlichen Module liegt im Eigenverbrauch und in der Speicherladung.

Finde jetzt dein passendes Balkonkraftwerk

Beantworte fünf kurze Fragen zu Budget, Ausrichtung und Speicherwunsch. Der Finder empfiehlt passende Komplettsets mit aktueller Preisangabe und rechnet Ertrag und Amortisation für dein Profil durch.

⚡ BKW-Finder30 Sekunden
Werbung: Affiliate-Links (Amazon-Partner, ALLPOWERS, Anker & Zendure). Für dich entstehen keine Mehrkosten.

Warum 4.000 Wp trotzdem sinnvoll sein können

Weil der Überschuss nicht verloren gehen muss: DC-gekoppelte Speichersysteme wie Zendure SolarFlow oder Anker SOLIX Solarbank nehmen mehrere kW Modulleistung auf, laden damit den Akku und geben nur maximal 800 VA ans Netz ab. Das Ergebnis sind 800 VA über viele Stunden, auch morgens, abends und im Winter, wenn ein kleines Set längst nichts mehr liefert (PC-WELT, c’t). Wer den Ertrag vor allem selbst verbraucht, fährt mit 4.000 Wp deutlich besser als mit 800 Wp.

Ein Rechenbeispiel mit echten Zahlen: Das Solakon onPower Plus mit 4.000 Wp, 800-W-Wechselrichter und 2,11-kWh-Speicher gibt als Händlerangabe einen Ertrag von rund 3.077 kWh im Jahr und eine maximale Ersparnis von 1.108 € bei 0,36 €/kWh an. Das ist eine Herstellerangabe, keine Messung: Sie setzt hohe Verfügbarkeit von Speicher und Verbrauchern zur Erzeugungszeit voraus. Realistisch liegt der nutzbare Anteil niedriger, weil ein 2,11-kWh-Akku an einem sonnigen Tag längst voll ist, bevor die Mittagsstunden vorbei sind.

Community-Evidenz: Was Betreiber von XXL-Sets berichten

In Foren und Kommentaren unter den großen Set-Tests berichten Nutzer von zwei wiederkehrenden Effekten: Der Zählerstand sinkt im Sommer spürbar, weil Haushaltsgeräte tagsüber fast komplett aus dem Speicher laufen. Und die Wintererträge bleiben auch mit 4.000 Wp klein, weil die Sonnenscheindauer der begrenzende Faktor ist, nicht die Modulfläche. Beides deckt sich mit den technischen Zusammenhängen.

Mieter und WEG: Der Sonderfall ab 2.000 Wp

Der EEG-Rechtsanspruch auf ein Balkonkraftwerk, wonach Vermieter den Anschluss nur in Ausnahmefällen verbieten dürfen, gilt nur bis 2.000 Wp. Eine 4.000-Wp-Anlage am Mietbalkon braucht die echte Zustimmung des Vermieters. Dazu kommt meist das Platzproblem: Acht Module inklusive Halterung passen auf wenige Balkone. Für Mieter bleibt das 2.000-Wp-Set die praktikable Grenze, Eigentümer mit Garten oder Flachdach haben mehr Spielraum (ADAC, PC-WELT).

Was kostet ein 4.000-Watt-System?

4.000-Wp-Komplettsets liegen im September 2026 zwischen 1.250 und 2.400 €, je nach Speichergröße. Hinzu kommt die Elektro-Installation, die laut ADAC über 1.000 € kosten kann. Zum Vergleich: Ein 2.000-Wp-Komplettset wie das Solakon ONE ist ab rund 890 € erhältlich (strom-report 08/2026).

Preisvergleich von fünf Balkonkraftwerk-Sets im September 2026: Solakon ONE 2.000 Wp für 890 Euro, Solakon onPower Plus 4.000 Wp mit 2,11-kWh-Speicher für 1.250 Euro, Anker SOLIX 3 Pro 2.000 Wp für 1.399 Euro, Kleines Kraftwerk Quattro XL 4.000 Wp mit 5,02 kWh für 2.269 Euro und Zendure SolarFlow 4.000 Wp mit 3,0 kWh für 2.400 Euro.
Set-Preise September 2026: 4.000-Wp-Systeme kosten 1.250 bis 2.400 €, Elektro-Installation kommt hinzu (Quelle: strom-report, PC-WELT, balkonkraftwerkaudit.com)

Systemvergleich: 2.000 Wp gegen 4.000 Wp

Kriterium 2.000-Wp-Set 4.000-Wp-System
Status Steckersolargerät (§ 8 Abs. 5a EEG) Reguläre PV-Anlage
Anmeldung Nur MaStR MaStR + Netzbetreiber (F 1.2)
Anschluss Selbst (Wieland, einmalig 100–300 € Elektriker) Elektrofachkraft (ca. 1.000 €+)
Einspeisung max. 800 VA max. 800 VA
Einspeisevergütung keine 7,8 ct/kWh auf Überschuss möglich
Set-Preis (09/2026) ab ca. 890 € 1.250–2.400 €
Mieter-Rechtsanspruch ja (bis 2.000 Wp) nein, Zustimmung nötig

Anschaffung und Betrieb sind zwei getrennte Rechnungen: Wie schnell sich ein 4.000-Wp-System rechnet, hängt neben dem Kaufpreis vor allem von Eigenverbrauch und Strompreis ab. Ein günstigerer Tarif für den verbleibenden Netzbezug senkt die laufenden Kosten sofort — ein Vergleich zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Wechsel für dein Verbrauchsprofil lohnt.

Stromtarif-Vergleich online

Hinweis: Dieser Vergleichsrechner gehört zu einem Partnerprogramm. Für vermittelte Verträge erhalten wir eine Provision.

Lohnt sich 4.000 Watt mit oder ohne Speicher?

Ohne Speicher: Überschuss verpufft am Mittag

Ohne Speicher lohnen sich 4.000 Wp kaum. Tagsüber läuft die Anlage bei gutem Wetter schnell auf ihre 800-VA-Grenze, den Rest kann sie ohne Akku nicht nutzen. Der Mehrertrag gegenüber einem 2.000-Wp-Set verpufft dann im Überangebot am Mittag.

Mit Speicher: längere Nutzungszeiten und schnellere Amortisation

Hier füllen die zusätzlichen Module den Akku auch bei diffusem Licht nach, und die 800 VA stehen morgens und abends zur Verfügung. Die Amortisationsrechnung für Speicher-Systeme haben wir in Balkonkraftwerk-Speicher Amortisation aufgeschlüsselt; als Orientierung: Das Zendure-SolarFlow-Set mit 4.000 Wp und 3,0 kWh Speicher erreicht laut balkonkraftwerkaudit.com eine Amortisation von rund 2,9 Jahren (Reliability der Quelle: mittel).

Für die Speicherwahl selbst sind Systeme mit hohem PV-Eingang relevant: Die Anker SOLIX Solarbank 3 Pro nimmt laut c’t bis 3.600 W PV-Eingang auf, der Marstek Venus E akzeptiert 4.000 W PV-Eingang und war c’t-Testsieger unter den Solarspeichern (c’t 9/2026). Wer sich einen Überblick über Speicher-Optionen verschaffen will, findet ihn in unserem Vergleich Balkonkraftwerk-Speicher 2026 und im Artikel zu 5-kWh-Speichern.

Steuer und Vergütungsfall

Solange kein Vergütungsfall vorliegt, bleibt die Anlage steuerfrei. Wer aber über 2.000 Wp eine Einspeisevergütung bezieht, muss prüfen, ob die Einkünfte steuerlich erfasst werden. Die entscheidende Frage ist die Zuordnung: Bei einer regulären PV-Anlage mit Vergütungsabrechnung kann eine Steuerpflicht entstehen, deren Details von der Höhe der Einnahmen und der persönlichen Situation abhängen. Eine verbindliche Auskunft gibt das zuständige Finanzamt; die aktuellen Grundregeln zur Besteuerung von PV-Strom haben wir im Kontext der Einspeisevergütung 2027 zusammengefasst.

Die Regeln auf einen Blick

  • 4.000 Wp sind erlaubt, gelten aber ab Überschreiten der 2.000-Wp-Grenze als reguläre PV-Anlage.
  • Die 800-VA-Einspeisegrenze gilt unabhängig von der Modulleistung.
  • Anmeldung doppelt: MaStR plus Netzbetreiber, Anschluss durch Elektrofachkraft.
  • Einspeisevergütung ist möglich (7,8 ct/kWh), bringt realistisch aber meist unter 50 € im Jahr.
  • Ohne Speicher lohnen sich 4.000 Wp kaum; mit DC-Speicher verlängern sie die Nutzungszeiten deutlich.
Unser Urteil
Ja, aber nur mit Speicher
4.000 Watt sind legal, kosten aber Privilegien, Elektro-Fachkraft und rund 1.000 € Installation extra. Ohne Speicher verpufft der Modulüberschuss am Mittag. Wer den Ertrag in einen DC-Speicher lenkt und viel tagsüber verbraucht, holt aus 4.000 Wp echten Mehrwert; alle anderen bleiben mit 2.000 Wp besser bedient.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Balkonkraftwerk mit 4.000 Watt erlaubt?

Ja, aber nicht als Steckersolargerät. Ab 2.000 Wp installierter Modulleistung verliert die Anlage nach § 8 Abs. 5a EEG diesen Status und wird zur regulären PV-Anlage mit Anmeldung beim Netzbetreiber und Anschluss durch eine Elektrofachkraft. Die Einspeisung bleibt auf 800 VA begrenzt (PC-WELT, ADAC 2026).

Was passiert, wenn mein Balkonkraftwerk über 2.000 Watt hat?

Die Steckersolar-Privilegien entfallen: keine Duldung des rückwärtslaufenden Zählers, kein vereinfachtes Anmeldeverfahren, kein Rechtsanspruch gegen Vermieter oder WEG. Zusätzlich zur MaStR-Registrierung ist der Netzbetreiber einzubinden, und der Anschluss muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.

Darf ich 4.000 Wp Module betreiben, wenn der Wechselrichter nur 800 Watt einspeist?

Ja, der Betrieb ist zulässig, und viele 4.000-Wp-Sets werden genau so verkauft. Aber die 800-VA-Begrenzung des Wechselrichters stellt nicht den Steckersolar-Status wieder her: Die 2.000-Wp-Modulgrenze ist eine eigenständige Bedingung, ihre Überschreitung ändert den Anlagenstatus unabhängig davon (PC-WELT, Solago).

Muss ich für ein 4.000-Watt-Balkonkraftwerk einen Elektriker holen?

Ja. Anschluss und Inbetriebnahme einer Anlage über 2.000 Wp müssen durch eine Elektrofachkraft erfolgen, der Selbstanschluss über die Steckdose ist nicht zulässig. Nur das Anmeldeformular F 1.2 darf seit VDE-AR-N 4105:2026-03 selbst ausgefüllt werden. Die Installation kostet laut ADAC über 1.000 €.

Welche Anmeldung braucht ein 4.000-Watt-System?

Zweifach: die Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) und die Anmeldung beim Netzbetreiber über das vereinfachte Formular F 1.2 nach VDE-AR-N 4105:2026-03. Für Anlagen bis 800 VA Einspeiseleistung darf man das Formular selbst ausfüllen und einreichen.

Bekomme ich für ein 4.000-Wp-System Einspeisevergütung?

Ja, das ist neu möglich, weil die Anlage dem Netzbetreiber angemeldet und der Vergütung zugeordnet wird. Die c’t rechnet mit 7,8 ct/kWh auf die tatsächlich eingespeiste Leistung. Realistisch für ein nachgemeldetes Balkonkraftwerk: wenige hundert kWh und unter 50 € im Jahr.

Gilt die Duldung des rückwärtsdrehenden Zählers auch für 4.000 Watt?

Nein. Die Duldung des rückwärts laufenden Ferraris-Zählers ist an den Steckersolar-Status geknüpft und entfällt über 2.000 Wp. Stattdessen braucht die Anlage ein passendes Messkonzept, in der Regel einen Zweirichtungszähler, der bezogenen und eingespeisten Strom getrennt erfasst.

Lohnt sich ein 4.000-Watt-Balkonkraftwerk ohne Speicher?

Kaum. Ohne Akku läuft die Anlage bei Sonnenschein schnell auf die 800-VA-Grenze, und der zusätzliche Modulüberschuss bleibt ungenutzt. Mit einem DC-gekoppelten Speicher füllen 4.000 Wp den Akku auch bei schwachem Licht und verlängern die Nutzungszeiten deutlich, laut c’t und PC-WELT der Hauptvorteil der Klasse.

Was gilt für Mieter und WEG bei 4.000 Wp?

Der Rechtsanspruch auf ein Balkonkraftwerk gegenüber dem Vermieter gilt nur bis 2.000 Wp. Darüber braucht eine Anlage die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft. Dazu kommt, dass acht Module auf den meisten Mietbalkonen schlicht nicht Platz finden (ADAC, PC-WELT).

Was ändert die VDE-AR-N 4105:2026-03 konkret?

Sie vereinfacht den Anschlussprozess für Anlagen bis 800 VA: Das Formular F 1.2 kann ohne Elektriker-Signatur selbst eingereicht werden. Sie ersetzt aber nicht die Pflicht zur fachgerechten Installation oberhalb von 2.000 Wp und bringt keine Anpassungspflicht für unverändert weiterbetriebene Bestandsanlagen.

Welche Steuer gilt im Vergütungsfall?

Ohne Einspeisevergütung bleibt der Betrieb steuerfrei. Sobald über 2.000 Wp Vergütung fließt, können die Einnahmen steuerlich relevant werden. Die Bewertung hängt von der Höhe der Einnahmen und der persönlichen Situation ab; verbindliche Auskunft gibt das Finanzamt.

Wie viel Platz und Gewicht braucht ein 4.000-Wp-Set?

Je nach Modulgröße bestehen 4.000 Wp aus acht bis zehn Modulen. Ein modernes 500-W-Modul misst etwa 1,1 × 1,8 m und wiegt rund 11 bis 13 kg, zusammen mit Halterungen kommen also deutlich über 80 kg zusammen. Die Statik eines soliden Balkons trägt das in der Regel, kritischer ist die Windlast: Acht Module an der Brüstung fangen deutlich mehr Wind als zwei. Wer unsicher ist, lässt die Halterung vom Fachbetrieb montieren und bei gemieteten Balkonen ohnehin den Vermieter einbeziehen, weil ab 2.000 Wp dessen Zustimmung nötig ist.

Gibt es Förderung für ein 4.000-Watt-Balkonkraftwerk?

Eine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke gibt es nicht; das frühere KfW-Programm 442 ist ausgelaufen. Einige Kommunen und Bundesländer fördern Klein-PV-Anlagen aber weiterhin, teils gezielt für Mieter. Die Konditionen ändern sich häufig, deshalb lohnt die Nachfrage beim eigenen Stadtwerk oder der Kommune vor dem Kauf.

WB

Wattbalkon Redaktion

Unabhängige Tests und Ratgeber rund um Balkonkraftwerke. Jeder Artikel wird von Experten geprüft und laufend aktualisiert.