Amazon-Partner-ID: solarstrom0f-21. Kennzeichnung gemäß § 18 Abs. 2 MStV. Die mit * gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Bei Kauf über diese Links erhalten wir eine Provision — für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. KI-Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und von der Redaktion geprüft.
Stand: August 2026 · 12 Min. Lesezeit

Ein Balkonkraftwerk ist eine der günstigsten Möglichkeiten, selbst Solarstrom zu erzeugen und die Stromrechnung zu senken. Doch viele Verbraucher wissen nicht, dass es zusätzlich zum niedrigen Kaufpreis staatliche Förderungen gibt, die die Anschaffungskosten weiter reduzieren. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alle Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke im Jahr 2026 — von Landesprogrammen über kommunale Zuschüsse bis hin zu Steuervorteilen.

Die gute Nachricht vorweg: Seit dem 1. Januar 2023 gilt für alle Photovoltaikanlagen in Deutschland ein Mehrwertsteuersatz von 0 Prozent. Das bedeutet, dass Sie beim Kauf eines Balkonkraftwerks automatisch 19 Prozent sparen — ganz ohne Antrag. Diese bundesweite Steuerbefreiung gilt unbefristet und stellt die wichtigste „Förderung” für Balkonkraftwerke dar.

Wichtigster Punkt vorab

Die 0 % Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke gilt bundesweit und automatisch. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen bis 30 kWp sind zudem einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Zusätzliche Zuschüsse von Ländern und Kommunen können Sie als Sahnehäubchen auf dem Kuchen beantragen.

1. Bundesweite Förderung: 0 % Mehrwertsteuer

Die mit Abstand wichtigste Förderung für Balkonkraftwerke ist die Mehrwertsteuerbefreiung. Sie gilt seit dem 1. Januar 2023 und ist unbefristet. Für alle Photovoltaikanlagen, die auf oder an privaten Wohngebäuden installiert werden, fällt keine Umsatzsteuer an. Da Balkonkraftwerke in der Regel unter die Definition von fest installierten Photovoltaikanlagen fallen (die Module sind montiert, der Wechselrichter fest angeschlossen), profitieren Sie automatisch.

0 %
Mehrwertsteuer
automatisch beim Kauf
19 %
Ersparnis
gegenüber Vor-Corona-Jahren
Gültigkeit
unbefristet, kein Antrag nötig
30 kWp
Grenze
auch für größere Anlagen

Das bedeutet konkret: Wenn ein Balkonkraftwerk-Komplettset im Shop mit 450 Euro ausgezeichnet ist, zahlen Sie genau diese 450 Euro — kein Euro mehr an Mehrwertsteuer. Bei einem Vergleich mit Preisen aus der Zeit vor 2023 entspricht das einer Ersparnis von rund 19 Prozent. Wichtig: Die Steuerbefreiung gilt auch für die Installation durch einen Fachbetrieb, solange die Anlage fest an ein privates Wohngebäude angeschlossen ist.

2. Einkommensteuer: Keine Steuern auf Solarstrom

Neben der Mehrwertsteuerbefreiung gibt es eine zweite bundesweite Steuererleichterung: Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen sind einkommensteuerfrei. Konkret bedeutet das:

  • Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Erträge aus PV-Anlagen bis 30 kWp (peak) je Einheit sind von der Einkommensteuer befreit. Das gilt für selbst verbrauchten und eingespeisten Strom gleichermaßen.
  • Keine Angabe in der Steuererklärung: Sie müssen die Einnahmen aus Ihrem Balkonkraftwerk nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Es gibt keine Gewinnermittlungspflicht und keine Einnahmenüberschussrechnung.
  • Keine Umsatzsteuerpflicht: Da die Anlage unter die Kleinunternehmerregelung oder die Steuerbefreiung fällt, müssen Sie keine Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung abführen.

Diese Regelung gilt seit 2023 unbefristet und hat die steuerliche Situation für Betreiber von Balkonkraftwerken massiv vereinfacht. Vorher mussten Betreiber eine Gewinnermittlung durchführen und konnten unter Umständen steuerpflichtig sein.

3. Handwerkerbonus: Montagekosten absetzen

Auch wenn Sie als Privatperson keine Einkommensteuer auf Solarerträge zahlen müssen, gibt es einen weiteren Steuervorteil: Wenn Sie einen Fachbetrieb mit der Montage Ihres Balkonkraftwerks beauftragen, können Sie die Arbeitskosten als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG steuerlich geltend machen.

So funktioniert der Handwerkerbonus

Sie können 20 % der reinen Arbeitskosten (nicht Materialkosten!) als Steuerermäßigung absetzen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bei typischen Installationskosten von 150 bis 300 Euro für ein Balkonkraftwerk entspricht das einer Steuerersparnis von 30 bis 60 Euro. Voraussetzung: Sie bezahlen per Überweisung (nicht bar), behalten die Rechnung und geben die Arbeitskosten in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen / Handwerkerleistungen” der Steuererklärung an.

Wichtig: Nur die Arbeitskosten sind absetzbar, nicht die Materialkosten. Die Rechnung des Fachbetriebs muss die Arbeitskosten separat ausweisen. Wenn Sie das Balkonkraftwerk selbst installieren, entfällt dieser Steuervorteil natürlich.

4. Landesförderungen: Zuschüsse von Bundesländern

Während die Steuervorteile bundesweit gelten, gibt es zusätzliche Zuschussprogramme einzelner Bundesländer. Diese ändern sich regelmäßig — Programme laufen aus, neue kommen hinzu. Hier ist der Stand für 2026:

Bundesland Förderbetrag Zielgruppe Status 2026
Mecklenburg-Vorpommern bis 500 € v. a. Mieter 🟢 Aktiv (höchste Landesförderung)
Hamburg variabel (kommunal) Alle Haushalte 🟢 Aktiv
Sachsen 300 € Pauschale Mieter 🔴 Ausgelaufen (30.06.2026)
Berlin — (SolarPLUS beendet) 🔴 Eingestellt
Baden-Württemberg keine Landesförderung ⚪ Nur kommunale Programme
Bayern keine Landesförderung ⚪ Nur kommunale Programme
Nordrhein-Westfalen keine Landesförderung ⚪ Nur kommunale Programme
Hessen keine Landesförderung ⚪ Nur kommunale Programme

Die Landesförderprogramme sind dynamisch und können sich jederzeit ändern. Bevor Sie ein Balkonkraftwerk kaufen, sollten Sie die Website Ihres Bundeslandes oder der örtlichen Energieagentur auf aktuelle Programme prüfen. Ein guter Anlaufpunkt ist auch die Förderdatenbank des Bundes unter foerderdatenbank.de.

Mecklenburg-Vorpommern: Spitzenreiter bei der Förderung

Mecklenburg-Vorpommern bietet mit bis zu 500 Euro aktuell die höchste Landesförderung für Balkonkraftwerke an. Das Programm richtet sich vor allem an Mieter, die ihre Balkon-Solaranlage ohne Zustimmung des Vermieters installieren dürfen (solange die Anlage unter 600 Watt liegt). Den Antrag stellen Sie nach der Montage bei der zuständigen Förderstelle.

Sachsen: Programm ausgelaufen

Das sächsische Förderprogramm, das Mieter mit einer Pauschale von 300 Euro unterstützte, ist zum 30. Juni 2026 ausgelaufen. Neue Anträge können nicht mehr gestellt werden. Wer bereits einen Antrag gestellt hat, bevor das Programm endete, erhält die Förderung jedoch weiterhin.

5. Kommunale Förderprogramme: Zuschuss von Stadt und Gemeinde

Auch wenn Ihr Bundesland kein eigenes Förderprogramm hat, gibt es in vielen Städten und Gemeinden lokale Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Diese kommunalen Programme sind oft unbekannt, können aber sehr lukrativ sein. Einige Beispiele:

Stadt / Gemeinde Förderbetrag Besonderheiten
Göttingen 150 € (bis 300 € mit Sozialleistungen) Neu seit 01.06.2026
Freiburg 150 € (bis 300 € mit Freiburg-Pass) Nur für Mieter
Gelsenkirchen 100 € Pauschale Befristet bis 13.12.2026
Filderstadt 100 € pro Haushalt Nach Montage
Bonn bis 800 €/kWp Programm „Solares Bonn”
Darmstadt 200 €/kWp (max. 6.000 €) Förderprogramm Photovoltaik

Die kommunalen Programme ändern sich sehr schnell. Neue Städte kommen hinzu, andere stellen ihre Programme ein. Der beste Weg, um herauszufinden, ob Ihre Stadt fördert, ist ein Anruf bei der Stadtverwaltung oder ein Blick auf die Website der örtlichen Energieagentur. Auch eine Websuche nach „Balkonkraftwerk Förderung [Ihre Stadt]” führt oft schnell zum Ziel.

Tipp: Förderatlas nutzen

Die Website „energie-solar-erfahrungen.de” bietet einen übersichtlichen Förderatlas für alle Bundesländer. Auch priwatt.de und finanztip.de pflegen aktuelle Listen der Förderprogramme. Prüfen Sie diese Quellen vor dem Kauf.

6. Beispielrechnung: So viel sparen Sie wirklich

Um zu verstehen, wie viel Sie durch die verschiedenen Förderungen sparen können, schauen wir uns eine Beispielrechnung an. Wir nehmen ein typisches 800-Watt-Balkonkraftwerk-Komplettset:

450 €
Kaufpreis (brutto)
inkl. 0 % MwSt.
86 €
MwSt.-Ersparnis
seit 2023 automatisch
150–500 €
Landeszuschuss
je nach Bundesland
~60 €/Jahr
Stromersparnis
bei 650 kWh Eigenverbrauch

Szenario 1 — Kein Landes- oder Kommunalzuschuss (nur 0 % MwSt.): Sie zahlen 450 Euro für das Komplettset. Dank der automatischen Mehrwertsteuerbefreiung sparen Sie bereits 19 Prozent. Ohne diese Förderung würde das Set 536 Euro kosten. Die Amortisation beträgt bei etwa 130 Euro jährlicher Stromersparnis rund 3,5 Jahre.

Szenario 2 — Mit kommunalem Zuschuss (z. B. 150 Euro in Göttingen): Sie zahlen 450 Euro minus 150 Euro Zuschuss = 300 Euro netto. Die Amortisation verkürzt sich auf etwa 2,3 Jahre. Das ist ein hervorragender ROI.

Szenario 3 — Mit Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern (500 Euro): Bei einem Kaufpreis von 450 Euro und einem Zuschuss von 500 Euro wäre das Balkonkraftwerk de facto kostenlos — Sie erhalten sogar 50 Euro „Gewinn”. Die Amortisation liegt bei 0 Jahren.

Fazit der Beispielrechnung
★★★★★ Optimale Investition
Selbst ohne Zuschuss rechnet sich ein Balkonkraftwerk dank 0 % MwSt. in unter 4 Jahren. Mit Förderung verkürzt sich die Amortisation auf 0–2 Jahre.

7. Empfohlene Balkonkraftwerke 2026

Wenn Sie ein förderfähiges Balkonkraftwerk kaufen möchten, achten Sie auf folgende Kriterien: fest installiert (Steckersolargerät mit fester Montage), Wechselrichter mit maximal 800 Watt Ausgangsleistung, Solarmodule mit mind. 300 Wp. Hier sind drei erprobte Komplettsets:

Eigenschaft Solarway 1000W Set SUNNIVA 1000W Bifazial VALE 900 Wp EcoFlow
Leistung (Peak) 1.000 Wp 1.000 Wp 900 Wp
Wechselrichter 800W (inkl.) DEYE 800W EcoFlow Stream
Module 2× bifazial 2× bifazial Fullblack 2× bifazial
Preis (ca.) ~450 € ~450–500 € ~500–550 €
Besonderheit Steckerfertig, inkl. Halterung Sehr hoher Wirkungsgrad 2× MPPT, erweiterbar

Das zeichnet ein gutes Set aus

  • ✓ Bifaziale Solarmodule (höherer Ertrag)
  • ✓ Marken-Wechselrichter (EcoFlow, DEYE, Growatt)
  • ✓ Komplettes Anschlussmaterial inklusive
  • ✓ Einfache Steckerfertig-Montage
  • ✓ WLAN-Monitoring App
  • ✓ Zertifiziert nach VDE-AR-N 4105

Darauf sollten Sie achten

  • ✗ Keine Marken-Wechselrichter von unbekannten Herstellern
  • ✗ Halterungen oft separat zu kaufen
  • ✗ Schuko-Stecker nicht für alle Installationen geeignet
  • ✗ Für über 800W ist eine professionelle Installation Pflicht

8. Schritt-für-Schritt: Förderung beantragen

Die Beantragung einer Förderung ist meist unkompliziert, erfordert aber etwas Vorbereitung. Hier ist der typische Ablauf:

Schritt 1 — Informieren vor dem Kauf: Prüfen Sie, ob Ihr Bundesland oder Ihre Kommune ein Förderprogramm anbietet. Einige Programme verlangen, dass Sie den Antrag vor dem Kauf stellen. Andere können rückwirkend beantragt werden.

Schritt 2 — Kauf und Montage: Kaufen Sie ein förderfähiges Balkonkraftwerk (mindestens 300 Wp, fest installiert). Die meisten Programme akzeptieren alle gängigen Steckersolargeräte. Lassen Sie sich die Rechnung geben — Sie benötigen sie für den Antrag.

Schritt 3 — Marktstammdatenregister: Registrieren Sie Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und kostenlos. Einige Förderprogramme verlangen den Nachweis der Registrierung.

Schritt 4 — Antrag stellen: Laden Sie das Antragsformular von der Website des Fördergebers herunter (Land, Stadt oder Energieagentur). Füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit Kaufbeleg, Fotos der installierten Anlage und Registrierungsbestätigung ein.

Schritt 5 — Auszahlung: Die Bearbeitungszeit beträgt meist 4 bis 12 Wochen. Der Zuschuss wird auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

9. Förderung für Mieter: Besonderheiten

Einige Förderprogramme richten sich speziell an Mieter — so wie das ausgelaufene Programm in Sachsen (300 Euro für Mieter) oder das aktive Programm in Mecklenburg-Vorpommern (bis 500 Euro, vor allem für Mieter). Grund: Mieter haben oft eingeschränkte Möglichkeiten bei der Installation von Solaranlagen und sollen gezielt gefördert werden.

Seit dem Solarpaket 1 (Mai 2024) gilt zudem die sogenannte „Balcony-Solar-Vereinfachung”: Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt dürfen Mieter ohne Zustimmung des Vermieters installieren, solange die Gebäudesubstanz nicht verändert wird. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Artikel über Balkonkraftwerk als Mieter: Rechte und Pflichten.

10. Häufige Fehler bei der Förderbeantragung

Viele Verbraucher verschenken bares Geld, weil sie bei der Antragstellung Fehler machen. Die folgenden fünf Fehler treten am häufigsten auf und führen zur Ablehnung oder Verzögerung des Förderantrags:

Fehler 1 — Antrag vergessen oder zu spät gestellt: Einige Förderprogramme haben strenge Fristen. Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Einreichungsfrist stellen, wird er abgelehnt. Das betrifft besonders zeitlich befristete Programme wie das in Sachsen (das zum 30.06.2026 endete). Prüfen Sie daher immer die Antragsfrist vor dem Kauf.

Fehler 2 — Falsche Anlage gekauft: Manche Programme fordern eine Mindestleistung (z. B. 300 Wp) oder bestimmte Zertifizierungen (VDE-AR-N 4105). Wenn Ihr Balkonkraftwerk diese Kriterien nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Lesen Sie die Förderrichtlinie vor dem Kauf sorgfältig durch.

Fehler 3 — Marktstammdatenregister vergessen: Viele Förderstellen verlangen den Nachweis der Registrierung im Marktstammdatenregister. Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht registriert haben, fehlt ein wichtiges Dokument für den Antrag. Die Registrierung ist ohnehin gesetzlich vorgeschrieben und kostenlos unter marktstammdatenregister.de durchzuführen.

Fehler 4 — Rechnung unvollständig: Die Rechnung muss den Kaufpreis, die installierte Leistung und ideally die Seriennummer des Wechselrichters enthalten. Eine Quittung ohne detaillierte Angaben wird oft nicht akzeptiert. Achten Sie darauf, dass die Rechnung Ihres Händlers alle relevanten Informationen enthält.

Fehler 5 — Keine Fotos der Installation: Viele Programme fordern Fotos der installierten Anlage als Nachweis. Machen Sie nach der Montage mehrere Bilder aus verschiedenen Winkeln — sowohl der Solarmodule als auch des Wechselrichters und der Anschlussdose.

Kommunale Förderung finden: So gehen Sie vor

Da es keine zentrale Datenbank für alle kommunalen Förderprogramme gibt, müssen Sie selbst recherchieren. Der schnellste Weg:

  1. Rufen Sie die Website Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf.
  2. Suchen Sie nach „Förderung”, „Solar” oder „Photovoltaik” auf der Website.
  3. Wenn Sie nichts finden: Rufen Sie die Energieagentur Ihres Bundeslandes an oder schicken Sie eine E-Mail.
  4. Alternativ: Fragen Sie bei einem lokalen Solarteur — diese kennen die regionalen Programme oft sehr gut.
  5. Ein WebSearch nach „[Ihre Stadt] Balkonkraftwerk Förderung” liefert in den meisten Fällen aktuelle Treffer.
Profiltipp: Kombinieren Sie mehrere Förderungen

In einigen Fällen können Sie mehrere Förderungen kombinieren — etwa eine Landesförderung und eine kommunale Förderung. Das ist jedoch nicht immer möglich, da manche Programme ausschließen, dass Sie parallel eine andere Förderung für dasselbe Balkonkraftwerk erhalten. Lesen Sie die Förderrichtlinien sorgfältig oder fragen Sie beim Fördergeber nach.

11. Förderung im Vergleich zur Einspeisevergütung

Viele Verbraucher verwechseln die Förderung mit der Einspeisevergütung. Das sind zwei verschiedene Dinge: Die Förderung ist ein einmaliger Zuschuss zum Kaufpreis, den Sie von Land oder Kommune erhalten. Die Einspeisevergütung ist eine laufende Zahlung für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen.

Für Balkonkraftwerke liegt die Einspeisevergütung aktuell bei etwa 8 Cent pro kWh (verglichen mit ca. 30-40 Cent Strombezugskosten). Da die Vergütung deutlich unter dem Preis für gekauften Strom liegt, lohnt es sich, möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen — etwa durch den Betrieb von Haushaltsgeräten während der Sonnenscheinzeiten. Wer seinen Eigenverbrauch maximiert, spart pro eingesparter kWh drei- bis viermal so viel wie durch die Einspeisevergütung.

Eine detaillierte Berechnung der amortisation und Ersparnis finden Sie in unserem ausführlichen Artikel Balkonkraftwerk Kosten 2026: Preisvergleich, Amortisation und echte Ersparnis.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es 2026 noch eine Balkonkraftwerk-Förderung vom Bund?

Nein, eine direkte Bundesförderung (Zuschuss) für Balkonkraftwerke gibt es nicht. Die wichtigste bundesweite Förderung ist die 0-prozentige Mehrwertsteuer, die automatisch beim Kauf gilt. Zuschüsse gibt es nur von einzelnen Bundesländern und Kommunen.

Muss ich mein Balkonkraftwerk in der Steuererklärung angeben?

Nein. Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei. Sie müssen weder Einnahmen aus der Einspeisung noch den Eigenverbrauch in der Steuererklärung angeben.

Kann ich die Montagekosten steuerlich absetzen?

Ja, teilweise. Wenn ein Fachbetrieb das Balkonkraftwerk installiert, können Sie 20 % der reinen Arbeitskosten als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG geltend machen (max. 1.200 Euro pro Jahr). Voraussetzung: Zahlung per Überweisung und eine Rechnung, die die Arbeitskosten separat ausweist.

Welche Bundesländer fördern Balkonkraftwerke 2026?

Aktiv fördern: Mecklenburg-Vorpommern (bis 500 Euro) und Hamburg (kommunal). Sachsen hat sein Programm zum 30.06.2026 beendet, Berlin hat die SolarPLUS-Förderung eingestellt. In den übrigen Bundesländern gibt es nur kommunale Programme.

Muss ich den Förderantrag vor oder nach dem Kauf stellen?

Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Manche Programme verlangen den Antrag vor dem Kauf (Genehmigungsprinzip), andere können rückwirkend nach der Montage beantragt werden. Prüfen Sie die Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms sorgfältig.

Ist ein Balkonkraftwerk ohne Förderung überhaupt lohnenswert?

Ja, absolut. Dank der 0 % Mehrwertsteuer und stark gesunkener Anschaffungspreise (ab ca. 400 Euro für ein 800W-Set) amortisiert sich ein Balkonkraftwerk auch ohne jeglichen Zuschuss in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Jahren. Mit Landes- oder Kommunalzuschuss verkürzt sich die Amortisation entsprechend.

Zusammenfassung: Alle Förderungen im Überblick

Förderart Betrag Gültigkeit Aufwand
0 % Mehrwertsteuer ~19 % des Kaufpreises Unbefristet Kein Antrag (automatisch)
Einkommensteuerfreiheit Komplette Steuerbefreiung Unbefristet Keine Angabe in Steuererklärung
Handwerkerbonus § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €) Unbefristet Angabe in Steuererklärung
Landeszuschuss M-V bis 500 € Aktiv Antrag nach Montage
Kommunale Zuschüsse 100–800 € je nach Stadt Regionale Programme Antrag bei Stadtverwaltung

Die wichtigste Botschaft lautet: Selbst ohne jegliche Förderung rechnet sich ein Balkonkraftwerk im Jahr 2026. Dank der automatischen 0-prozentigen Mehrwertsteuer und der niedrigen Anschaffungspreise amortisiert sich die Investition in wenigen Jahren. Zuschüsse von Land oder Kommune sind ein willkommener Bonus, aber keine Voraussetzung für eine lohnende Investition.

Weitere Artikel, die Sie interessieren könnten: Balkonkraftwerk Kosten 2026: Preisvergleich und Amortisation und Balkonkraftwerk als Mieter: Alle Rechte.

W
Solar-Experte und Redakteur

WattBalkon Redaktion

Die WattBalkon Redaktion recherchiert und testet Balkonkraftwerke und Photovoltaik-Lösungen für Privathaushalte. Unser Ziel: verständliche, praxisnahe Ratgeber, die Ihnen bei der Entscheidung für Solarstrom helfen.